Das Fraunhofer WKI kann ab sofort Betriebe hinsichtlich ihrer Eignung zur Ausführung von Klebarbeiten im Holzbau überprüfen

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Mit Schreiben vom 30. September 2021 wurde das Fraunhofer WKI vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als Prüfstelle für die Überprüfung der »Eignung zur Ausführung von Klebarbeiten zur Herstellung tragender Holzbauteile und von Brettschichtholz« anerkannt und kann Bescheinigungen über diese Eignung, auch genannt »Leimgenehmigungen«, ausstellen. Für die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ) des Fraunhofer WKI ist dies ein Meilenstein.

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Gemäß DIN 1052-10:2012-05 »Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken – Teil 10: Ergänzende Bestimmungen« erfordert die Ausführung von Klebarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung tragender Holzbauteile eine besondere Sachkunde der damit betrauten Personen und eine besondere Ausstattung der Betriebe mit geeigneten Einrichtungen. Betriebe, die Klebarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung tragender Holzbauteile ausführen wollen, müssen deshalb gegenüber einer anerkannten Prüfstelle den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen Fachkräfte, geeignete betriebliche Einrichtungen sowie über eine ausreichende werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Das Fraunhofer WKI kann ab sofort solche Betriebsprüfungen anbieten.

Neben der Überprüfung der technischen Einrichtung ist die fachliche Eignung der ausführenden und leitenden Personen zu prüfen. Die Qualifikation dieser Personen ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem mehrtägigen Lehrgang einer anerkannten Prüfstelle über das Verkleben und die Instandsetzung tragender Holzbauteile nachzuweisen. Das Fraunhofer WKI bietet über die WKI | AKADEMIE® dafür den Schwerpunktkurs »Kleben im Holzbau« an. 

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