Für Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte, KFZ-Innenausstattung und weitere Produkte:

EU-weite Regelung der Formaldehyd-Grenzwerte ab 6. August 2026: Fraunhofer WKI bietet Zertifizierung »REAC-H-CHO«

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Die Formaldehyd-Emissionsgrenzwerte sollen europaweit vereinheitlicht und verschärft werden. Dies betrifft unter anderem Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen. Die Überarbeitung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH ist nahezu beschlossen. Ab 6. August 2026 werden die neuen Grenzwerte gelten. Als Forschungs- und Entwicklungspartner der Holzwerkstoffindustrie bietet das Fraunhofer WKI auf Basis der neuen REACH-Vorgaben das Zertifizierungsverfahren »REAC-H-CHO« an. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen europaweit eingesetzt werden können.

© Fraunhofer WKI

Status Quo

In vielen EU-Ländern ist derzeit die Emissionsklasse E1 vorgeschrieben, bei der die Formaldehyd-Emissionen unter Anwendung des Kammerverfahrens EN 717-1 unterhalb des Grenzwerts von 0,124 mg/m3 bzw. 0,1 ppm bleiben müssen.

Ausnahme Deutschland:

Deutschland beschloss Anfang 2020 bereits eine Änderung des Referenzprüfverfahrens von EN 717-1 zu einer speziellen Variante der EN 16516. Dies führte zu einer Halbierung des Formaldehydgrenzwertes, da das Kammerverfahren EN 717-1 zwar weiterhin angewandt werden kann, der hier erzielte Messwert jedoch mit dem Faktor 2,0 multipliziert werden muss.

EU-weite Neuregelung

Die »COMMISSION REGULATION (EU) 2023/1464 of 14 July 2023, amending  Annex  XVII  to  Regulation  (EC)  No  1907/2006  of  the  European  Parliament  and  of  the Council as regards formaldehyde and formaldehyde releasers« wurde am 14. Juli 2023 unterzeichnet und am 17. Juli 2023 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die neue REACH-Verordnung sieht folgende Grenzwerte vor:

  • 0,062 mg/m³ für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis sowie die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen
  • 0,080 mg/m³ für andere Artikel

Daneben wurden Ausnahmen für Produkte, die bereits in anderen Verordnungen geregelt sind, vorgeschlagen und in einer Liste der REACH-Verordnung zusammengestellt.

 

Inkrafttreten

  • ab 6. August 2026: Holzwerkstoffe, holzbasierte Möbel und Gegenstände sowie Bauprodukte
  • ab 6. August 2027: Inneneinrichtung von Straßenfahrzeugen

Unser Angebot

Folgende Produkte können wir zertifizieren (Auswahl)

Produktgruppe Produkte
Vollholz und Holzwerkstoffe Spanplatten, Faserplatten, Tischlerplatten (Stab- und Stäbchensperrholz), Sperrholz, Brettschichtholz, Furnierschichtholz, Brettsperrholz Massivholz
Bodenbeläge Parkett, Laminat, Sportboden
Möbel Sitzmöbel, Polstermöbel, Kastenmöbel
Wandbekleidungen Tapeten, Wandteppiche
Wandelemente Akustikplatten, Wandpaneele
Holz-Plastik-Verbundstoffe Wood Plastic Composites (WPC)
Dämmstoffe Wärmedämmstoffe: Holzwolle, Holzfasern
Andere Produkte Türen, Fenster, Fußbodenleisten, Gardinen, KFZ-Innenausstattung, Palettenklötze, Schäume, Schleifmittel

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