Fraunhofer WKI unterstützt Hersteller von Bauprodukten bei der UKCA-Kennzeichnung
Das Fraunhofer WKI kooperiert mit der britischen Zertifizierungsstelle British Board of Agrément (BBA) hinsichtlich der UKCA-Kennzeichnung für Bauprodukte. Damit erleichtert das Fraunhofer WKI Unternehmen aus der Bauindustrie den Zugang zum britischen Markt nach dem Brexit.
![UKCA-Kennzeichnung Die Computergrafik zeigt eine einfache geografische Darstellung Großbritanniens und einen Stempel mit der Aufschrift »UKCA-Kennzeichnung«.](/de/fachbereiche/qa/profil/aktuelles/UKCA-Kennzeichnung-Kooperation-mit-BBA/jcr:content/fixedContent/pressArticleParsys/textwithasset_copy/imageComponent/image.img.jpg/1624961704567/WKI-UKCA-Kennzeichnung-c-Fraunhofer-WKI-Manuela-Lingnau.jpg)
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU haben sich auch die Handelsbedingungen für Bauprodukte zwischen der EU und Großbritannien geändert. Bislang konnten alle Bauprodukte mit der sogenannten CE-Kennzeichnung gehandelt werden. Übergangsweise ist die Regelung auch 2021 noch gültig. Ab 2022 dürfen in Großbritannien nur noch Bauprodukte mit UKCA-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Hersteller, die in die EU und nach Großbritannien exportieren wollen, benötigen künftig also eine CE- und eine UKCA-Kennzeichnung.
Durch eine Kooperation mit der BBA wird der Erhalt der UKCA-Kennzeichnung für Kunden des Fraunhofer WKI vereinfacht. »Wir bieten allen Kunden durch diese Kooperation eine unkomplizierte Abwicklung der Formalitäten zum Erhalt der UKCA-Kennzeichnung an. Bei Bedarf beraten wir unsere Kunden dazu gern«, so Dipl.-Ing. Harald Schwab, Leiter der Prüf-. Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) des Fraunhofer WKI. Fragen zum Prozess können an qa-info@wki.fraunhofer.de gesendet werden.
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