Akkreditierungen und Anerkennungen

PÜZ | Prüfen, Überwachen, Zertifizieren

Als Werkstoff- und Produktprüfstelle für viele mechanisch-physikalische und ausgewählte chemische Untersuchungen an Holz und Holzwerkstoffen weist der Fachbereich »Qualitätsprüfung und -bewertung« seine Kompetenz über divese Akkreditierungen und Anerkennungen nach.

Akkreditierung als Zertifizierungsstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Die Zertifizierungsstelle des Fraunhofer WKI hat die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013, Zertifizierungen von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen in folgenden Bereichen durchzuführen:

  • Zertifizierung von Bauprodukten (Fremdüberwachungs- und Zertifizierungsverfahren des Fraunhofer-Institut für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut, WKI)
  • Produktkettennachweis von Holzprodukten gemäß Reglement des PEFC (PEFC Chain of Custody of Forest Based Products)
  • Zertifizierung von Holz, Holzwerkstoffen und Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen mit Anforderungen an die Formaldehydemissionen
  • Zertifizierung von Bauprodukten (Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 1 und 1+) und der werkseigenen Produktionskontrolle (System 2+) im Rahmen der Verordnung Nr. 305/2011 zur Feststellung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauproduktenverordnung)

Die Registrierungsnummer der Urkunde lautet: D-ZE-11140-02-00

 

Akkreditierungsbescheid (PDF)

 

 

Akkreditierung als Prüfstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Das Prüflabor des Fraunhofer WKI hat die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, Prüfungen in folgenden Bereichen durchzuführen:

  • Chemische Prüfungen an Holz und Holzwerkstoffen
  • Prüfung von Holzwerkstoffen zur Bewertung und Überprüfung der Anforderungen an die Formaldehydemission
  • mechanische Prüfungen von Baustoffen, Bauprodukten (Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel) und deren Hilfsmitteln (Klebstoffe)
  • Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
  • Prüfung von Bauprodukten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauproduktenverordnung)

Die Registrierungsnummer der Urkunde lautet: D-PL-11140-14-00.

 

Akkreditierungsbescheid (PDF)

Notifizierung nach EU-Bauproduktenverordnung

Das Fraunhofer WKI ist vom Deutschen-Institut für Bautechnik (DIBt) gemäß EU-Bauproduktenverordnung (Nr. 305/2011) benannt (notifiziert) worden. Wir haben die Befugnis, Tätigkeiten eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen als:

  • Produktzertifizierungsstelle,
  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
  • Prüflabor

 

Notifizierungsbescheid (PDF)

 

Anerkennung nach Niedersächsischer Landesbauordnung (NBauO)

Das Fraunhofer WKI ist eine vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Bauprodukte und Bauarten nach der Niedersächsischen Bauordnung NBauO.

 

Anerkennungsbescheid (PDF)

Anerkennung nach California Code of Regulations (ATCM)

Das Fraunhofer WKI ist eine vom kalifornischen Air Resources Board (ARB) nach dem California Code of Regulations (ATCM, Titel 17, Sektion 93120.4) anerkannte Stelle. Wir haben die Befugnis, als »Third Party Certifier« Holzwerkstoffe hinsichtlich der in Kalifornien geltenden Vorschriften zur Formaldehydabgabe zu zertifizieren.

Anerkennungsbescheid (PDF)

Anerkennung nach »Japan Industrial Standards (JIS)« und »Japanese Agricultural Standards (JAS)«

Das Fraunhofer WKI ist eine vom japanischen Ministerium für Landwirtschaft, Infrastruktur, Transport und Tourismus (MLIT) anerkannte Stelle. Wir haben die Befugnis, folgende Produkte gemäß der in Japan geltenden Vorschriften zur Formaldehydabgabe zu zertifizieren:

  • Spanplatten, Faserplatten, Lacke und Tapeten gemäß der »Japan Industrial Standards (JIS)«
  • Sperrholz, OSB und Massivholzprodukte gemäß der »Japanese Agricultural Standards (JAS)«

Anerkennungsbescheid (PDF)